DS-Software-Lösungen - AGBAllgemeine GeschäftsbedingungenA. Allgemeiner Teil§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Änderungen der Vertragsbedingungen 1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen der DS-Software-Lösungen, Inhaber Diethelm Schneider, Postfach 14 02 23, 53057 Bonn - im folgenden als „DS“ bezeichnet - erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger Leistungsbeschreibungen. Die jeweils geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann unter dem URL <http://www.ds-software-loesungen.de/agb.htm> über das Internet abgerufen und ausgedruckt werden. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. 1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in einen Allgemeinen und einen Besondere Teil. Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils (§§ 1 bis 10) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte von DS. Die Bestimmungen der Besonderen Teile gelten für die Rechtsgeschäfte, die die entsprechende Leistung zum Vertragsgegenstand haben. Wenn und soweit in den Bestimmungen der Besonderen Teile keine von den Bestimmungen des Allgemeinen Teils abweichende Regelungen getroffen werden, so verbleibt es bei der Geltung der Bestimmungen des Allgemeinen Teils. 1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn DS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DS sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 1.5 DS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt DS dem Vertragspartner schriftlich mit. Der Vertragspartner hat das Recht, einer solchen Änderung bzw. Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten bzw. ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungs- bzw. Ergänzungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Auf diese Folge weist DS den Vertragspartner mit der Änderungs- bzw. Ergänzungsmitteilung jeweils gesondert schriftlich hin. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen bzw. Ergänzungen, so besteht der Vertrag unverändert fort. DS steht in diesem Fall in Abweichung von § 2.2 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen ein Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Widerspruchsnachricht zu. § 2 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung 2.1 Angebote von DS sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von DS. Der Wahrung der Form genügen in diesem Fall auch die Verwendung einer E-Mail, eines Briefs oder eines Telefaxschreibens. Die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos durch DS sowie Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden können in Abweichung hierzu nur per Brief oder Telefaxschreiben erfolgen. 2.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge, denen kein einmaliger Leistungsaustausch (wie z.B. ein Kauf) zugrunde liegt, für eine Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Das jeweilige Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 2 Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ende der Vertragslaufzeit ist der Letzte desjenigen Monats, in dem das Vertragsverhältnis ein Jahr zuvor begründet wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss per eingeschriebenem Brief mit Rückschein zugehen. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden. 2.3 Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. DS steht ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund - und zwar nach eigenem Ermessen
fristlos oder fristgebunden - zu, wenn der Vertragspartner nach
entsprechender Abmahnung erneut oder weiterhin gegen seine vertraglichen
Pflichten verstößt oder wenn ein sonstiger wichtiger
Grund besteht, z.B. nach § 5 oder § 8 des Allgemeinen
Teils dieser Geschäftsbedingungen. Bei Verträgen, denen
kein einmaliger Leistungsaustausch (wie z.B. ein Kauf) zugrunde
liegt, steht DS darüber hinaus ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung - und zwar nach eigenem Ermessen fristlos oder fristgebunden
- zu, wenn 2.4 Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt § 2.2 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen entsprechend. § 3 Vergütung 3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich DS an die in einem verbindlichen Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Datum des Angebots gebunden. Maßgebend sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung von DS genannten Preise zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.2 DS ist berechtigt, Preise, bei denen es sich nicht um ein nur einmalig anfallendes Entgelt handelt, nach Vorankündigung mit einer Frist von 2 Monaten zu erhöhen, sofern der Erhöhung sachliche wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen. Dem Vertragspartner steht ein Recht zu, den Vertrag mit Frist von 1 Monat zu dem Termin des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen, wenn die Preisänderung um mehr als 5 % über der marktüblichen Preissteigerung für mit der vertraglich geschuldeten Leistung vergleichbaren Leistungen liegt. § 4 Zahlungsbedingungen 4.1 Vereinbarte Entgelte für laufende Leistungen sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlungspflicht besteht ab dem ersten Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Im ersten Abrechnungsmonat wird jeder Tag der betriebsfähigen Bereitstellung zu 1/30 berechnet. Nutzungsabhängige, variable Entgelte (Volumengebühren) und sonstige Leistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung bedarf nicht der Schriftform, sondern kann dem Kunden auch in Form einer E-Mail gestellt werden. Verlangt der Kunde eine papiergebundene Rechnung, die ihm auf dem Postwege übermittelt wird, so ist DS berechtigt, vom Kunden hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. 4.2 Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, ist DS bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, fällige Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet DS dem Kunden EUR 4,00 pro Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. 4.3 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 4.4 Im Verzugsfall des Kunden ist DS befugt, Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich zu berechnen. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. DS ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen im Falle des Verzugs des Kunden auszusetzen. § 5 Pflichten des Vertragspartners 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erbringen. 5.2 Außerdem stellt der Kunde DS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung. Erweisen sich die vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen oder Unterlagen als fehlerhaft, unvollständig oder objektiv nicht ausführbar, wird der Vertragspartner nach entsprechender Mitteilung durch DS unverzüglich die erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen vornehmen. Der Kunde zeigt DS unverzüglich schriftlich jede Änderung seiner Firma und Rechtsform, seines Geschäftssitzes, der Vertretungsbefugnisse sowie - im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung - seiner Bankverbindung an. Er hat DS weiterhin die für den Vollzug des Vertragsverhältnisses nützlichen Informationen über seine telekommunikative Erreichbarkeit (z.B. Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) zur Verfügung zu stellen und Änderungen mitzuteilen. 5.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Störungen unverzüglich DS anzuzeigen. Der Vertragspartner unterstützt DS oder ihre Erfüllungsgehilfen in zumutbarem Umfang bei der Feststellung der Störungsursache sowie bei deren Beseitigung und lässt sie insbesondere sämtliche Pflegearbeiten ausführen. 5.4 Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, hat er diese geheim zu halten. Gibt er diese Informationen an Dritte weiter oder ist er sonst für eine Nutzung eines DS-Dienstes durch Dritte verantwortlich, so haftet er für die bei DS entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich gegenüber DS anzuzeigen. 5.5 Der Vertragspartner wird mit oder unter den ihm von DS erbrachten
Leistungen, keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten,
vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich
machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z.B. durch Links
hinweisen. Der Vertragspartner stellt DS von allen Ansprüchen
Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
In besonderem Maße, aber nicht ausschließlich sind
von dem Verbot betroffen: 5.6 Der Vertragspartner versendet keinesfalls E-Mails in unerlaubter Weise über die ihm von DS vermittelte und/oder durch diese vorgehaltene technische Infrastruktur. Insbesondere versendet er keine Massen-E-Mails mit Werbeinhalten oder E-Mails desselben Inhalts an mehrere Empfänger gleichzeitig über Emailadressen seiner Domain („Spam“), ohne zuvor von den jeweiligen Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein oder deren jeweiliges Einverständnis eingeholt zu haben. 5.7 Der Vertragspartner wird eine Beeinträchtigung durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und/oder Daten über die ihm von DS vermittelte und/oder durch diese vorgehaltene technische Infrastruktur unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten. 5.8 Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DS auf Dritte übertragen. § 6 Haftungsbeschränkung, höhere Gewalt 6.1 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von DS ist für alle von dieser erbrachten Leistungen gemäß der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt. Davon unberührt bleibt eine etwaige Haftung von DS nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.2 DS haftet stets in voller Höhe, wenn DS der Vorwurf des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels trifft. Ebenso haftet DS unbeschränkt aus der vertraglichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. 6.3 DS haftet zudem stets in voller Höhe und unbeschränkt für verursachte Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen ungeachtet dessen, ob die Verletzung durch DS selbst, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verschuldet worden ist. 6.4 DS haftet zudem stets unbeschränkt bei grobem eigenem Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) und bei grobem Verschulden ihrer leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter. 6.5 DS haftet dem Grunde nach auch bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sog. „Kardinalpflichten“). Dies gilt auch, soweit die Pflichtverletzung von leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen begangen worden ist. 6.6 DS haftet bei Pflichtverletzungen, die nicht die Verletzung von Kardinalpflichten bedeuten, dem Grunde nach für grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn DS kann sich kraft Handelsbrauchs von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freizeichnen. 6.7 In den Fällen der §§ 6.5 und 6.6 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen ist die Haftung von DS der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt. 6.8 Weder der Vertragspartner noch DS haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder teilweise auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht, wie z.B. Streik, Aussperrung und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse höherer Gewalt bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von DS oder deren Unterlieferanten bzw. Unterauftragnehmern eintreten. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen ist DS von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit und bei anschließender Unzumutbarkeit der Leistungserbringung zum Rücktritt vom gesamten oder von einem Teil des Vertrages berechtigt. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Vertragspartner zum Rücktritt, soweit noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen wurde. § 7 Rechte Dritter 7.1 Der Vertragspartner verstößt mit oder unter den ihm von DS erbrachten Leistungen nicht gegen Rechte Dritter oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Die von ihm im Internet angebotenen, vorgehaltenen, bereitgestellten, genutzten, gespeicherten, verbreiteten oder zugänglich gemachten Inhalte verstoßen nicht gegen Rechte Dritter. 7.2 Wird DS von Dritten wegen einer angeblichen Verletzung fremder Rechte in Anspruch genommen, so ist DS berechtigt, ihre Leistung vorübergehend einzustellen. DS trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht. DS ist jedoch verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme zu informieren. DS nimmt die Leistungserbringung wieder auf, wenn der Vertragspartner zweifelsfrei nachweisen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht oder nicht weiter zu befürchten ist. 7.3 Der Vertragspartner stellt DS hiermit von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtung aus § 7.1 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen beruhen. § 8 Vertragsbeendigung 8.1 DS steht über die in 2.3 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen geregelten Fälle hinaus ein Recht zur außerordentlichen Kündigung und zwar nach eigenem Ermessen fristlos oder fristgebunden zu, wenn der Vertragspartner gegen seine sich aus den §§ 5.6, 5.7, 5.8 oder § 7.1 des Allgemeinen Teils dieser Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen verstößt. Eine Rechtswidrigkeit oder Verletzung von Rechten Dritter oder datenschutzrechtlicher Vorschriften ist dann anzunehmen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig ist oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung vorliegt oder ein von DS beauftragter und in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt diese bejaht. 8.2 Mit der Vertragsbeendigung ist DS berechtigt, die Leistungen ohne weitere Vorankündigung einzustellen. § 9 Geheimhaltung und Datenschutz 9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich auch über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinaus, alle ihnen von der anderen Vertragspartei bekannt gewordenen und von dieser als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere keinem Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt insbesondere auch für alle Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche betriebliche Informationen, einschließlich des Know-How. Dies gilt hingegen nicht für Informationen, die zur Veröffentlichung freigegeben bzw. bereits rechtmäßig öffentlich bekannt oder zugänglich waren oder dies nach Vertragsschluss werden. Außerdem gilt dies nicht, wenn die betroffene Vertragspartei schriftlich ihr Einverständnis zur Weitergabe der Informationen erteilt. 9.2 Personenbezogene Daten werden durch DS entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt oder die betroffene Person eingewilligt hat. § 10 Schlussbestimmungen 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen unberührt. 10.2 Erfüllungsort ist Bonn, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der jeweilige Sitz von DS, dies ist zur Zeit Bonn. 10.4 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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